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Kirchgeld
Trifft einer der unten genannten Gründe auf Sie zu, können wir Sie von der Zahlung des Kirchgeldes befreien. Bitte markieren Sie den Grund für Ihre Befreiung von der Kirchgeldpflicht und ergänzen Sie - falls erforderlich (Schule, Studium, Mutterschutz, Elternzeit) - die Angaben. Durch Anklicken der Schaltfläche "Versand" werden Ihre Angaben über eine gesicherte Internetverbindung (Zertifikat) an uns übertragen. Solange der Grund für Ihre Kirchgeldbefreiung besteht, werden wir Sie nicht mehr mit der Bitte um Kirchgeld anschreiben!
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